
Fuer unsere liebe Freunde und Gaeste haben wir fuer dei Saison 2020 kostenlose Benutztung von unsere City-Bikes und WIFI. Ihr kann unsere Strand in Torbole mit Fahrrad (circa 6 km) am Sarca Fluss mit eine wunderschoene Fahrradweg entlang erreichen oder in Riva del Garda das Wochenmarkt besichtigen ohne Auto zu benutzen.
Fuer unsere liebe Freunde und Gaeste haben wir fuer dei Saison 2020 kostenlose Benutztung von unsere City-Bikes und WIFI. Ihr kann unsere Strand in Torbole mit Fahrrad (circa 6 km) am Sarca Fluss mit eine wunderschoene Fahrradweg entlang erreichen oder in Riva del Garda das Wochenmarkt besichtigen ohne Auto zu benutzen.
Fuer Sicherheit und Verantwortlichkeit bitte lesen die folgende Regeln und azeptieren diese Regeln; wir danke im voraus fuer Ihre Verstaendniss:
Allgemeine Geschäftsbedingung für die Fahrradnutzung im Ferienhaus CASA BELLI
DAS FAHRRAD UND SEINE BENUTZUNG:
DIE NUTZUNG DER MIT DEN GÄSTEUNTERKÜNFTEN BEREITGESTELLTEN FAHRRÄDER BZW. DES DARÜBER HINAUS ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN ZUBEHÖRS IST KOSTENLOS UND ERFOLGT AUF EIGENE GEFAHR.
- DER MIETER ERKENNT DURCH DIE ÜBERNAHME DES FAHRRADES AN, DASS ES SICH MITSAMT ZUBEHÖR IN EINEM VERKEHRSSICHEREN FAHRBEREITEN, MÄNGELFREIEN UND SAUBEREN ZUSTAND BEFINDET. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.
- Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.
- Der Besitzer (Fam. Belli) empfiehlt zum Schutz vor Kopfverletzungen einen Fahrradhelm zu tragen.II. PFLICHTEN DES MIETERS:1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen. Das Fahrrad muss außerhalb geschlossener Räumen an einem festen Gegenstand (Zaun, Laterne etc.) gesichert werden.2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Wiedergabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.III. REPARATUR:1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Besitzer die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht.2. Bei Schäden wie z. B. Schlauch- und Reifendefekte, etc. trägt der Mieter die Kosten.3. Bei Defekten am Fahrrad, die ihre Ursache im Verschleiß haben, ist vor der Reparatur in einer Fremdwerkstatt der Besitzer sofort zu benachrichtigen (in Torbole Speedybike), andernfalls behält sich der Besitzer vor, die Kosten nicht zu erstatten.
IV. UNFALL/DIEBSTAHL:?Der Mieter ist verpflichtet, den Besitzer (Fam. Belli) unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist.
Bei einem Unfall wird die Haftung vom Mieter uebernommen.Ausserdem ist eine eigene Kranken-und Unfallversicherung erforderlich.
Der Besitzer des Fahrrads haftet in keinem Fall fuer den Mieter und sein Verhalten
Fahrrad und Zubehör sind nicht diebstahlversichert. Im Falle eines Diebstahls hat der Mieter der Gästewohnung eine polizeiliche Anzeige vorzunehmen.
Im Falle dass die Fahrrand der Mieter der Gästewohnung gestolen wurde oder sonst wie verloren gegangen ist, hat der Mieter der Schadensatz von euro 150,00 pro Fahrrad an den Besitzer (Fam. Belli) zu zahlen.
Schloss oder Schlusselverlust: euro 15,00
- HAFTUNG:1. Der Mieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.2. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.3. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für Schäden, die durch die Nutzung des Fahrrades entstanden sind sowie für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen, die ihm in Rechnung gestellt wird.4. Soweit ein Dritter dem Besitzer die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei.